Corporate Sustainability Reporting Directive

Was ist die CSRD?

Seit dem 5. Januar 2024 gilt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der gesamten EU. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern. Die CSRD verlangt von folgenden Unternehmen detaillierte Offenlegungen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG).

  • Ab 2025 für das Berichtsjahr 2024 von Unternehmen, die bereits der Non-financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen, müssen schon ab dem Berichtsjahr 2024 berichten.
  • Ab 2026 für das Berichtsjahr 2025 von Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, über 250 Mitarbeitenden, mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme oder über 50 Millionen Euro Umsatz.
  • Ab 2027* für das Berichtsjahr 2026 von kapitalmarktorientierten KMUs (außer Kleinstunternehmen)
 
Die CSRD verlangt von den betroffenen Unternehmen umfassend über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten. Dies umfasst Berichte über Klima- und Umweltrisiken, soziale Auswirkungen und Unternehmensführung. Unternehmen müssen nach festen Standards (ESRS) berichten und sowohl qualitative als auch quantitative Informationen liefern, die von unabhängigen Dritten geprüft und in den Lagebericht integriert werden müssen.

Die CSRD bedeutet für betroffene Unternehmen eine erhöhte Transparenz- und Rechenschaftspflicht. Risiken bestehen in möglichen Reputationsschäden und Sanktionen bei Nichteinhaltung der Richtlinien, inkl. Bußgelder und Freiheitsstrafen. Gleichzeitig bietet die CSRD durch ihr strukturiertes Vorgehen Unternehmen die Möglichkeit ihre ESG-bezogenen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu managen, Risiken zu minimieren und Chancen besser zu nutzen und sich als nachhaltige, vertrauenswürdige und wettbewerbsfähige Akteure zu positionieren.


* Außer Kleinstunternehmen. Für alle anderen KMU gibt es die Möglichkeit zum Aufschub bis 2028.

Was muss Ihr Unternehmen umsetzen?

Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der doppelten Materialität

Unternehmen, die nach der CSRD berichtspflichtig sind, müssen eine gründliche Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Diese Analyse berücksichtigt das Prinzip der doppelten Materialität, das die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft sowie die finanziellen Auswirkungen dieser Aspekte auf das Unternehmen selbst umfasst. Die Analyse erstreckt sich auf drei Hauptbereiche:

  • Umwelt: Dazu gehören Themen wie Klimawandel, Ressourcennutzung, Biodiversität, Verschmutzung und Kreislaufwirtschaft.
  • Soziales: Hierunter fallen Themen wie Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, Menschenrechte und der Beitrag zur Gemeinschaft.
  • Governance: Dies umfasst vor allem die Unternehmensführung und -kultur, ethische Standards und Compliance.

Darstellung des Nachhaltigkeitsmanagements und der -maßnahmen

Ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichterstattung ist die transparente Darstellung des Nachhaltigkeitsmanagements. Dies schließt eine detaillierte Darstellung der Strategie und des Geschäftsmodells ein, die die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die langfristige Ausrichtung des Unternehmens verdeutlichen. Außerdem müssen Unternehmen ihre Policies, Ziele sowie die spezifischen Maßnahmen und eingesetzten Ressourcen klar definieren und darlegen, wie diese zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen.

Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts, inkl. Integration in den Lagebericht

Die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD-Standards ist ein wesentlicher Schritt zur Erfüllung der Berichtspflichten. Dieser Bericht muss die zuvor erarbeiteten Analysen und Maßnahmen umfassen und wird in den Lagebericht integriert. Dies stellt sicher, dass Nachhaltigkeit als Teil der Gesamtstrategie des Unternehmens anerkannt und transparent kommuniziert wird, was Investoren und Stakeholdern ein umfassendes Bild der nachhaltigen Ausrichtung des Unternehmens vermittelt.

Jeder dieser Schritte ist entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der CSRD-Anforderungen und trägt zur nachhaltigen Positionierung Ihres Unternehmens bei.

"Wir bei der NXT Consulting haben ein Praxiserprobtes Framework entwickelt, mit dem wir das LkSG in Ihrem Unternehmen pragmatisch und erfolgreich umsetzen können"

Daniel Pex - Manager

Warum NXT Ihr Partner für die erfolgreiche Umsetzung der CSRD ist

CSRD-Expertise

Ausgewiesene Expertise sowohl aus Sicht der rechtlichen Anforderungen als auch aus Umsetzungssicht dank der erfolgreichen Implementierung der CSRD bei unseren Kunden

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Ende-zu-Ende teuerung

End-to-End Steuerung des Umsetzungsprozesses durch unsere Projektmanager:innen von der Materialitätsanalyse, über die Identifikation bis hin zur Schließung der Gaps

Verankerung

Unterstützung bei der Definition von End-to-End Prozessen für wiederkehrende Tätigkeiten und langfristige Integration in Ihrer Organisation

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